Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Freiberg am Neckar ist bemüht, die Website des Jugendbeirats (jugendbeirat-freiberg.de) im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website des Jugendbeirats der Stadt Freiberg am Neckar.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise barrierefrei. Es werden teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) in Verbindung mit der EN 301 549 erfüllt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht vollständig barrierefrei:

Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit unseres Internetauftritts zu verbessern.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 23. Juni 2026 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Website auffallen, können Sie sich gerne an uns wenden:

Jugendbeirat Freiberg a.N.
E-Mail: info@jugendbeirat-freiberg-an.de
Telefon: 07141 / 278-0 (Stadtverwaltung)

Wir sind bemüht, jede Rückmeldung innerhalb einer angemessenen Frist zu beantworten und bestehende Mängel zu beheben.

Schlichtungsverfahren

Sollten Sie nach Ihrer Kontaktaufnahme keine zufriedenstellende Lösung erhalten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 L-BGG (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz Baden-Württemberg) wenden:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 / 123-0
E-Mail: barrierefreiheit@sm.bwl.de
Website: www.barrierefreiheit.bw.de

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.