Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Freiberg am Neckar ist bemüht, die Website des Jugendbeirats (jugendbeirat-freiberg.de) im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website des Jugendbeirats der Stadt Freiberg am Neckar.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise barrierefrei. Es werden teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) in Verbindung mit der EN 301 549 erfüllt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht vollständig barrierefrei:
- Einzelne Bilder verfügen möglicherweise nicht über ausreichende Alternativtexte.
- Die Kontrastverhältnisse einzelner dekorativer Elemente entsprechen möglicherweise nicht vollständig den Vorgaben der WCAG 2.1 Stufe AA.
- Die Bedienbarkeit mit Tastatur ist bei einzelnen interaktiven Elementen möglicherweise eingeschränkt.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit unseres Internetauftritts zu verbessern.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 23. Juni 2026 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Website auffallen, können Sie sich gerne an uns wenden:
Jugendbeirat Freiberg a.N.
E-Mail: info@jugendbeirat-freiberg-an.de
Telefon: 07141 / 278-0 (Stadtverwaltung)
Wir sind bemüht, jede Rückmeldung innerhalb einer angemessenen Frist zu beantworten und bestehende Mängel zu beheben.
Schlichtungsverfahren
Sollten Sie nach Ihrer Kontaktaufnahme keine zufriedenstellende Lösung erhalten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 L-BGG (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz Baden-Württemberg) wenden:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 / 123-0
E-Mail: barrierefreiheit@sm.bwl.de
Website: www.barrierefreiheit.bw.de
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.